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  • Satzungsänderungsanträge für die Satzung des BFFS 2026

    Liebe BFFS-Mitglieder,


    hier könnt ihr euch über unsere Anträge zur Änderung der Satzung informieren.


    Wer sich tief in die Materie einarbeiten möchte, findet hier eine Menge Lesestoff. Aber es gibt (bald) auch kurze, knackige Zusammenfassungen.


    Wichtig ist: die zur Zeit gültige Satzung des BFFS ist sehr problematisch und ermöglicht keine wirkliche Mitbestimmung oder Kontrolle. Alle Macht liegt beim Vorstand, der sich auf ewig diese sichern kann.


    Deshalb würden wir uns freuen, wenn ihr für unsere Anträge stimmt, denn sie sollen wirklich für mehr demokratische Teilhabe, Transparenz und Fairness sorgen.


    DANKE!


    Martin, Leonie, Erik und Bernd

    PS: Diese Seite ist noch im Aufbau, schaut gern bald wieder hier rein!

  • Der BFFS und sein Einfluss auf alle Schauspieler:innen

    Der Bundesverband Schauspiel (BFFS) vertritt nach eigenen Angaben rund 4.300 Schauspieler:innen in Deutschland. Als Berufsverband und Tarifpartner verhandelt er Regelungen, die weit über seine Mitgliedschaft hinauswirken können – etwa zu Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen oder Nutzungsrechten. Solche kollektiv ausgehandelten Vereinbarungen gelten häufig für alle, die in dem jeweiligen Bereich arbeiten, unabhängig davon, ob sie Mitglied des BFFS sind.

    Daraus ergeben sich Einfluss und Verantwortung. Zugleich ist schwer einzuschätzen, wie groß der Anteil der vom BFFS vertretenen Schauspieler:innen tatsächlich ist: Der Beruf ist nicht geschützt, offizielle Gesamtzahlen fehlen, und die Schätzungen zur Zahl der schauspielerisch Tätigen in Deutschland reichen weit auseinander.

    Kritik an der Vereinssatzung und den tatsächlichen Machtverhältnissen

    Der BFFS ist als Verein organisiert. Seine Satzung regelt, wie Entscheidungen getroffen werden und welche Kontroll- und Mitwirkungsmöglichkeiten die Mitglieder haben. Die heute geltende Satzung wurde 2018 im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss mit dem damaligen Interessenverband IVS beschlossen.

    Kritiker:innen halten die Satzung für stark vorstandsbegünstigend. Ihrer Ansicht nach verleiht sie dem Vorstand weitreichende Befugnisse, begrenzt die Kontrolle durch die Mitglieder und erschwert es, den Vorstand durch Wahlen grundlegend zu verändern. Dadurch könne sich die politische und strategische Ausrichtung des Verbandes langfristig verfestigen. Zudem bemängeln sie, dass der Vorstand bedingungslos den Empfehlungen von wenigen Verhandlungsführern folge, die zum Teil nicht einmal demokratisch legitimiert sind, aber seit vielen Jahren das wahre Machtzentrum des Verbands bilden.

    Wie weit diese Kritik trägt, kann jedes Mitglied anhand der Satzung, der Anträge und der bisherigen Praxis selbst beurteilen. Unstrittig ist jedoch: Wenn ein Verband Regelungen mit Wirkung für viele Schauspieler:innen aushandelt, sind Transparenz, demokratische Kontrolle und eine breite Beteiligung besonders wichtig.

    Warum jetzt über Änderungen gesprochen wird

    Innerhalb des BFFS gibt es deshalb Bestrebungen, die Mitbestimmung zu erweitern, Entscheidungswege transparenter zu machen und die Zusammenarbeit mit weiteren Betroffenen und Verbänden zu stärken. Da die Satzung die Grundlage des Vereins bildet, können solche Veränderungen nur durch Satzungsänderungen erreicht werden.

    Die Mitglieder sind eingeladen, sich vor der Abstimmung über die Änderungsanträge zu informieren, an der Mitgliederversammlung am 31. August in Berlin teilzunehmen und die Vorschläge zu diskutieren. Wer die Ziele – mehr Demokratie, Transparenz und Beteiligung – teilt, kann die Anträge bei einer späteren Abstimmung unterstützen.

    Auch Schauspieler:innen, die nicht Mitglied des BFFS sind, können ihre Perspektive einbringen: Sie können dem Verband Rückmeldungen zu ausgehandelten Regelungen geben, ihre Betroffenheit öffentlich machen und eine engere Abstimmung mit anderen Verbänden anregen. Denn die Entscheidungen des BFFS können das Arbeitsleben vieler Schauspieler:innen betreffen – nicht nur das seiner Mitglieder.